Nachhaltigkeit

Die Jakob Becker Gruppe ist sich ihrer Verantwortung bewusst und verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Eine effiziente, transparente als auch nachhaltige Lieferkette ist unerlässlich, da sie Auswirkungen auf unsere Unternehmensgruppe, deren Lieferanten, Kunden, die Umwelt und die Gesellschaft als Ganzes hat.
Mit unseren Handlungen und Entscheidungen tragen wir dazu bei, nachhaltige sowie verantwortungsvolle Lieferketten aufzubauen. So gehen wirtschaftlicher Erfolg, soziale Verantwortung und Umweltschutz Hand in Hand. Unsere Grundsätze und Leitlinien für unsere Zulieferer finden Sie in den beigefügten Dokumenten:

Grundsatzerklärung / Beschwerdeverfahren LkSG / Zulieferer-Verhaltenskodex

Beschwerdeverfahren

Um möglichen Hinweisen zu Verstößen gegen die Grundsätze des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nachzugehen und diese zu prüfen, hat unsere Unternehmensgruppe ein entsprechendes Beschwerdeverfahren implementiert.

Nachfolgend wird das Beschwerdeverfahren und dessen einzelne Schritte verständlich erläutert. Unsere Vorgehensweise ermöglicht einen transparenten Dialog mit dem Hinweisgeber und hat das Ziel, mögliche Verstöße zu prüfen und in einem zutreffenden Fall, auch entsprechende Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.

Kontaktaufnahme und Hinweisgebung

Sollten Sie Kenntnis davon erlangen, dass gegen Menschen- oder Umweltrechte durch eines unserer Unternehmen oder durch einen unserer Zulieferer verstoßen wird, können Sie sich über die nachgenannte E-Mail-Adresse, postalisch als auch telefonisch an uns wenden.

Durch einen Hinweis an die Meldestelle geben Sie uns die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Da die Abgabe einer Meldung oftmals kein leichter Schritt und häufig mit der Befürchtung verbunden ist, durch die Meldung Nachteile zu erleiden, regelt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes den Schutz von sogenannten Hinweisgebenden. Sie sind davor geschützt, dass Ihnen aus der Beschwerde Nachteile entstehen. Sämtliche erhaltene Daten werden durch die Meldestelle vertraulich behandelt. Ab sofort steht Ihnen die Rechtsabteilung der Jakob Becker GmbH & Co. KG als Meldestelle zur Verfügung:

Beschwerde_lksg@jakob-becker.de

Der Eingang eines Hinweises wird dem Hinweisgeber von der Meldestelle bestätigt und dokumentiert.

Hinweisprüfung und deren Folgen

Die Prüfung und Bewertung eines Hinweises erfolgen zeitnah. Hierbei werden die interne Zuständigkeit und das Verfahren festgelegt. Konkret erfolgt ein Austausch mit dem betroffenen Unternehmen, sowohl innerhalb der Jakob Becker Gruppe oder mit dem betroffenen Zulieferer, als auch mit der hinweisgebenden Person.

Im Falle einer Ablehnung, sofern der Hinweis sich als nichtzutreffend herausstellen sollte, erhält die hinweisgebende Person eine Begründung. Sollte sich der Hinweis bestätigen, werden umgehend entsprechende Abhilfemaßnahmen erörtert und mit dem Hinweisgeber ausgetauscht. Im Anschluss erfolgen die Umsetzung der Abhilfemaßnahmen und die nachgelagerte Überprüfung der Umsetzung.

Wirksamkeitskontrolle

Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird jährlich und anlassbezogen überprüft. Sofern erforderlich, werden Anpassungen am Verfahren selbst oder bei erfolgten Abhilfemaßnahmen durchgeführt.

Bei Fragen zum Beschwerdeverfahren oder bei möglichen Hinweisen zu Verstößen, können Sie sich mit ihrem Anliegen jederzeit an die Jakob Becker GmbH & Co. KG wenden. Die Anliegen, Bedenken und Fragen im Zusammenhang mit Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz werden ernst genommen und vertraulich behandelt.

Jakob Becker GmbH & Co. KG
Rechtsabteilung
An der Heide 10
67678 Mehlingen
Tel:+49 6303 804-0
Fax: +49 6303 5666
Mail: info@jakob-becker.de

 

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