Gewerbeabfallservice
WILLKOMMEN AUF DEM JAKOB BECKER SERVICE-PORTAL FÜR GEWERBEABFALL
Anlässlich der Novelle der Verordnung zur Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (GewAbfV), welche am 01.08.2017 in Kraft tritt, möchten wir Sie dabei unterstützen die neuen Vorgaben einzuhalten.
Ziel der Novelle ist die Getrennthaltung und das Recycling hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle zu stärken. Sie betrifft ALLE – Erzeuger, Besitzer aber auch die Entsorger.
Die Novelle regelt, dass Gewerbeabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle künftig nach Fraktionen getrennt zu sammeln und primär der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuzuführen sind. Nicht getrennt gehaltene Abfallgemische sind einer Vorbehandlung beziehungsweise Aufbereitung zuzuführen.
Ferner schreibt die neue Gewerbeabfallverordnung Eigenkontrollen der Betreiber von Vorbehandlungsanlagen vor. Eine jährliche Fremdüberwachung zur Überprüfung der Anlage und der Ergebnisse der Eigenkontrollen ist festgelegt. Das Führen eines Betriebstagebuches ist ebenfalls erforderlich.
Mit diesem Service-Portal bieten wir erste pragmatische Unterstützung bei der Umsetzung.
Die einzelnen Vorträge unserer Fachtagung zur Gewerbeabfallverordnung finden Sie zum Nachlesen unter Service - Downloads - Präsentationen.
Die Verordnung können Sie hier (bei Bundesgesetzblatt-Online) nachlesen.
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