1. Betreiber des Betriebsbereiches
Becker Umweltdienste GmbH
Betriebsbereich Sonderabfall- Zwischenlager/CP-Anlage
Paulsdorfer Straße 5
02894 Reichenbach
2. Rechtlicher Rahmen
Seit der Inbetriebnahme des Betriebsbereichs 1996 unterliegt das Sonderabfall-Zwischenlager aufgrund der gelagerten Abfallstoffe und beantragten Mengen den Vorschriften für genehmigungsbedürftige Anlagen, dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Störfallverordnung und gilt als „Betriebsbereich“ im Sinne der Verordnung. Der Betriebsbereich ist ein Betrieb der „unteren Klasse“. Alle Informationen bzw. Pflichten, welche sich daraus gegenüber den Behörden ergeben (§7 Abs. 1 12. BImSchV), wurden erfüllt. Der Betriebsbereich wurde dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie angezeigt.
3. Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich
Technischer und baulicher Zweck des Sonderabfall- Zwischenlagers ist die Annahme und Lagerung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen. Die Anlage besteht in ihrer Wirkung als Bindeglied zwischen Abfallerzeuger und Endentsorger. Sie dient somit neben der Schaffung von Entsorgungssicherheit auch der bedarfsgerechten Bedienung der nachgeschalteten Verwertungs- oder Entsorgungsanlagen. Grundoperation ist das Lagern mit dem Ziel der Zusammenstellung von größeren Transporteinheiten.
Mit der Chemisch-Physikalischen Behandlungsanlage werden Öle aus Emulsionen und/oder aus ÖI-/Wassergemischen (Inputwässer) durch eine zweistufige Membranfiltration abgetrennt und das Ölkonzentrat durch einen nachgeschalteten Vakuumverdampfer entwässert. Durch die Aufbereitung soll der Wasseranteil deutlich reduziert werden, um die Entsorgung des Ölanteils effektiver zu gestalten.
4. Gefahreinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe
Das Sonderabfall-Zwischenlager/CP-Anlage ist zugelassen für die Lagerung nicht gefährlicher und gefährlicher Abfälle. Diese können folgende Eigenschaften i. S. der 12. BImSchV aufweisen:
Die Eigenschaften der Abfälle beschreiben ein breites, wenn auch spezifisches Spektrum. Eine Zuordnung gefahrstoffrechtlicher Aspekte zu abfallrechtlichen Kriterien hat demnach variabel, jedoch stets unter Wahrung des Vorsorgeprinzips, zu erfolgen.
Bezüglich der vollständigen Auflistung gefährlicher Stoffe, ist das auf der Internetseite https://entsorgergemeinschaft.de/site-assets/zertifikate/Z0267.pdf hinterlegte Zertifikat für die Betriebsstätte in Bezug zu nehmen.
5. Allgemeine Information zur Verfahrensweise über das Verhalten bei einem Störfall
Bei einem Störfall werden gemäß betrieblichem Alarm- und Gefahrenabwehrplan die öffentlichen Rettungsdienste umgehend alarmiert. Zur Vermeidung von Störfällen und für richtiges Verhalten im Ernstfall werden die Beschäftigten regelmäßig belehrt. Des Weiteren verfügt die Anlage über Brandmelder und eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf die Zentrale der Feuerwehr. Ferner sind Nottaster vorhanden, mit der die Brandmeldeanlage ausgelöst werden kann. Ebenso sind Tastschalter vorhanden, die optische und akustische Signale zur Warnung Beschäftigter oder Dritter auslösen.
6. Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 12. BlmSchV
Die jeweils aktuellen Vorortbesichtigungen mit Datum und Informationen sind elektronisch abrufbar:
7. Weitere Informationsmöglichkeiten
Weiterführende Informationen können ebenfalls unter folgenden Adressen auf Anfrage eingeholt werden.
Becker Umweltdienste GmbH
Paulsdorfer Straße 5
02894 Reichenbach
035828 768-0
035828 768-24
info@becker-umweltdienste.de
www.becker-umweltdienste.de
Landesdirektion Sachsen
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
0351 825-0
0351 825-9999
post@lds.sachsen.de
www.lds.sachsen.de