Gelbe Tonne St. Wendel

Allgemeine Informationen

Die „Gelbe Tonne“ hat seit Ende Januar (Stadt St. Wendel) bzw. seit Ende April (Landkreis St. Wendel) den „Gelben Sack“ ersetzt. Nachstehend haben wir Ihnen noch einmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die es zu beachten gilt.

  • Die Abfuhr der Gelben Tonne erfolgt im vierzehntägigen Rhythmus.
  • Wurde die Gelbe Tonne zum Abfuhrtag bereitgestellt aber nicht geleert, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Disposition unter folgender Servicenummer: 06783-999970.
  • Falls Sie bis dato keine Gelbe Tonne erhalten haben (z.B. wegen Neubezug/Neubau etc.), können Sie diese gerne unter folgender Hotline bestellen: 0800-7236661.
  • Sollte Ihnen der Behälter dauerhaft nicht ausreichen, sind Behälteränderungen grundsätzlich möglich. Der Austausch von einem 120 l Gefäß zu einem 240 l Gefäß ist jedoch erst ab einer Personenanzahl von mindestens 5 Personen oder in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Dies bedeutet, dass leider nicht alle Bürgerinnen und Bürger zwangsläufig ein Anrecht auf ein größeres Gefäß haben.
  • Mehrmengen können als Beistellung in Form von transparenten (durchsichtigen) Säcken am Abfuhrtag neben der Gelben Tonne bereitgestellt werden. Mit Einführung der Gelben Tonne wurde die Ausgabe von Gelben Säcken eingestellt, weswegen transparente Säcke vom Bürger nun eigenständig zu beschaffen sind.
  • Jeder Behälter wird pro Grundstück mit einem Etikett (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Behälternummer) und einem Barcode versehen, der eine genaue Zuordnung zum jeweiligen Grundstück ermöglicht.
  • Der Austausch der Gelben Tonne in Stadt und Landkreis erfolgt einmal im Monat. Falls Sie eine oder mehrere Behälteränderungen beantragt haben, sollten Sie von einer Bearbeitungszeit von bis zu 4 Wochen ausgehen.
  • Wir möchten Sie gerne darauf hinweisen, dass die Gelben Tonnen nur von privaten Haushalten und Gewerbetreibenden der sogenannten vergleichbaren Anfallstellen genutzt werden dürfen. Eine Liste der vergleichbaren Anfallstellen finden Sie unter: (https://www.verpackungsregister.org/fileadmin/files/Katalog/Katalog_Sep_2019/UEbersicht_Anfallstellen__Stand_September_2019.pdf).
    Betriebe, die nicht als vergleichbare Anfallstelle gelistet sind oder bei denen Verpackungsabfälle oberhalb des Mengenkriteriums von 1.100 l anfallen, dürfen nicht mehr über die Gelbe Tonne entsorgt werden.

Leistungen im Überblick

Was gehört in die gelbe Tonne? Was nicht?

Eine Trennhilfe mit Informationen, was in die Gelbe Tonne gehört und was nicht, finden Sie hier.

 

FAQ

Bearbeitungsstand: 11.11.2022

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