Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026
I Allgemeines
1. Allgemeines, Geltungsbereich
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten – vorbehaltlich Ziff. I.1.d) – für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und den Unternehmen der Jakob Becker Gruppe. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nicht, es sei denn, wir haben der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis abweichender Klauseln des Vertragspartners unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
b) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
c) Bei Widersprüchen zwischen Regelungen aus den Besonderen Bestimmungen für bestimmte Geschäftsarten (Ziff. II. und III. dieser Bedingungen) und den Regelungen aus dem Allgemeinen Teil (Ziff. I.) gehen die Regelungen der Besonderen Bestimmungen vor. Ansonsten gelten die Allgemeinen Regelungen neben den Besonderen Bestimmungen.
d) Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für die Lieferung von Sachen durch uns im Rahmen von Kauf- und Werklieferungsverträgen. Für derartige Verträge gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bzw. darüberhinausgehende individuelle Vereinbarungen. Für durch uns getätigte Bestellungen gelten diese Geschäftsbedingungen ebenfalls nicht, hierfür gelten unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen.
e) Vertragspartner ist ausschließlich das jeweilige Unternehmen der Jakob Becker Gruppe, das den Vertrag abschließt oder die Leistung erbringt. Andere Unternehmen der Jakob Becker Gruppe sind hieraus nicht verpflichtet und haften nicht für Verbindlichkeiten des Vertragspartner-Unternehmens. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Konzernunternehmen ist ausgeschlossen.
2. Angebote, Preise, Zahlung
a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
b) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
c) Unseren Preisen liegen die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Löhne, Tarife, Gesetze und behördlichen Auflagen zugrunde. Bei wesentlichen Änderungen dieser Faktoren zwischen Auftragsbestätigung und Auftragsdurchführung sind wir berechtigt, die Preise angemessen anzupassen.
d) Rechnungen (auch Mahnungen) können dem Auftraggeber per E-Mail übermittelt werden. Mit Angabe seiner E-Mail-Adresse stimmt der Auftraggeber dem elektronischen Versand zu. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
e) Rechnungen sind ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig und innerhalb von 10 Tagen zu begleichen, es sei denn, ein abweichendes Zahlungsziel ist angegeben. Skonto wird nur bei gesonderter Vereinbarung gewährt.
f) Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug. Es werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
g) Wechsel werden nur bei besonderer Vereinbarung angenommen.
h) Wir sind berechtigt, bei ausstehenden Zahlungen Leistungen zurückzuhalten.
i) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zu.
j) Bei SEPA-Lastschriftverfahren stimmt der Auftraggeber einer verkürzten Pre-Notification-Frist von einem Tag zu.
k) Entstehende Kosten durch Lastschriftrückgaben trägt der Auftraggeber, sofern er diese zu vertreten hat.
l) Im Verkaufsfall behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers sind wir zur Rücknahme berechtigt.
3. Leistungen
a) Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
b) Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber verpflichtet, schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf kann er vom Vertrag zurücktreten. Bei höherer Gewalt verlängert sich die Frist auf zwei Monate, es sei denn, dies ist unzumutbar.
c) Schadensersatz statt der Leistung ist nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und unter Beachtung von Ziff. 4 a) und b) möglich.
d) Teilleistungen sind zulässig, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Haftung/Schadensersatz
a) Unsere Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir unbegrenzt. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
b) Die Haftung ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder eine zwingende gesetzliche Regelung greift.
5. Verjährung
a) Gewährleistungsansprüche gem. § 634 BGB verjähren bei Arbeiten an einer Sache nach zwei Jahren ab Abnahme.
b) Bei Arbeiten an einem Gebäude gelten vier Jahre Verjährung gemäß VOB/B sinngemäß.
c) Andere Schadensersatzansprüche verjähren nach §§ 195, 199 BGB.
d) Abweichend davon gelten keine Einschränkungen bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder grober Fahrlässigkeit/Vorsatz.
6. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
a) Es gilt ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der kollisionsrechtlichen Vorschriften.
b) Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand der Sitz desjenigen Unternehmens der Jakob Becker Gruppe, das Vertragspartner ist.
c) Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
7. Batteriefreiheit
a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Abfalllieferungen frei von Batterien und batteriehaltigen Geräten anzuliefern. Hierzu sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen und deren Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen. Eine Erklärung über die Batteriefreiheit ist beizulegen.
Ausgenommen hiervon sind:
- separat deklarierte Batterien oder batteriehaltige Geräte
- Geräte mit Batterien gemäß Sondervorschrift 670 ADR (z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen).
b) Werden entgegen der Erklärung Batterien entdeckt, haftet der Auftraggeber für alle daraus resultierenden Schäden, es sei denn, er kann fehlendes Verschulden nachweisen.
c) Der Auftragnehmer ist in diesen Fällen berechtigt: (1) die Annahme zu verweigern, (2) vom Vertrag zurückzutreten oder (3) auf Kosten des Auftraggebers die Lieferung zu untersuchen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Bei (1) oder (2) muss der Auftraggeber das Material auf eigene Kosten zurücknehmen, es sei denn, eine sichere Entnahme ist durchführbar. Bei Einigung auf (3) entfällt die Rücknahmepflicht.
d) Der Auftragnehmer behält sich vor, Funde an die zuständige Behörde zu melden.
II. Besondere Bestimmungen für den Behälterdienst
1. Allgemeines für Behälterdienstleistungen
Behälterdienstleistungen (Gestellung von Containern, Behältnissen und/ oder Verdichtungseinrichtungen bzw. Presscontainern sowie alle mit der Entsorgung der beauftragten Abfälle verbundenen weiteren Dienstleistungen) erfolgen zu den in den nachstehenden Bestimmungen sowie im „Merkblatt für Behälterdienstleistungen“ festgelegten Bedingungen.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer entsorgt die beim Auftraggeber angefallenen und beauftragten Abfälle und stellt zur Erfassung am Entstehungsort Behältnisse und/oder Verdichtungseinrichtungen bzw. Presscontainer zur Verfügung.
3. Leistungen des Auftragnehmers
a) Die Abfallentsorgung durch den Auftragnehmer erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Die öffentlich-rechtliche Entsorgungspflicht des Auftraggebers bleibt unberührt. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr, dass die zu entsorgenden Abfälle nicht dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen sind. Soweit im Falle von Andienungs- und Überlassungspflichten behördliche Entscheidungen erforderlich sind, sind diese vom Auftraggeber vorzu- legen, soweit die Abfälle nicht mit Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden.
b) Der Leistungsumfang der Entsorgung der Abfälle umfasst deren Abholung, Beförderung, Behandlung, Lagerung und Ablagerung.
c) Sofern für die Abholung der Abfälle nichts Besonderes vereinbart wurde, werden die Abfälle auf Abruf durch den Auftraggeber abgeholt. Die Leistung, die Abfälle abzuholen, wird an dem vom Auftragnehmer bestätigten Termin fällig. Bei außer- gewöhnlichen Vorkommnissen, die vom Auftragnehmer nachzuweisen sind, wird die Leistung 24 Stunden nach Abruf durch den Auftraggeber fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, innerhalb der vorgenannten Frist einen bereits bestätigten Termin zur Abholung von Abfällen zu verschieben.
d) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung Dritter zu bedienen.
III. Besondere Bedingungen für Rohr- und Kanalreinigungen
1. Mitwirkungspflichten
a) Vor Beginn der Dienstleistung des Auftragnehmers ist vom Auftraggeber zu gewährleisten, dass der Auftragnehmer bzw. dessen Erfüllungsgehilfe mit den erforderlichen Gerätschaften ungehindert und unmittelbar Zugang zu allen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung notwendigen Stellen (Räume, Schächte, Reinigungsöffnungen etc.) hat. Hierzu gehört auch die Räumung zu reinigen- der Flächen und ggf. die Bestimmung der Örtlichkeit der Reinigungsöffnung etc. durch Plan oder örtlichen Hinweis.
b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den für die Durchführung der Dienstleistungen notwendigen Strom sowie Wasser zur Verfügung zu stellen, ohne dass hier eine Berechnung seitens des Auftraggebers an den Auftragnehmer erfolgt.
2. Leistungshindernisse
Tritt der Leistungserfolg wegen vom Auftragnehmer nicht erkennbarer und zu vertretender baulicher Mängel (unter anderem wegen nicht einsehbarer, nicht intakter, schadhafter oder falsch verlegter Rohrsysteme) nicht ein, liegt die Schadensursache in einem Bereich, in dem der Auftragnehmer in Folge behördlicher Vorschriften zu arbeiten gehindert sind oder werden die unter Ziffer 1 genannten Voraussetzung nicht erfüllt, so ist der Auftraggeber zur Übernahme der dem Auftragnehmer entstandenen Kosten gem. der jeweils gültigen Preisliste verpflichtet. Außer- dem stehen dem Auftragnehmer Schadensersatzansprüche zu, soweit die benutzten Gerätschaften in Folge der baulichen Menge beschädigt werden.
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.