Am 01. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst damit die bisher geltende Verpackungsverordnung ab.
Wie bisher auch, sind Unternehmen, die als Hersteller und/oder Händler ein verpacktes Produkt auf den Markt bringen, dazu verpflichtet, ihre Verpackung bei einem der dualen Systeme zu lizenzieren.
Neu hinzukommt, dass diese Unternehmen künftig zusätzlich dazu verpflichtet sind, sich auch im Verpackungsregister LUCID zu registrieren. Dieses Register wird von der neu gegründeten Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht, welche ausschließlich für die Kontrolle des Vollzug der neuen und alten Verpflichtungen zuständig ist.
Für Unternehmen, die es bisher versäumt haben ihre Verpackungen bei einem dualen System anzumelden oder sich bei LUCID zu registrieren, können ab dem 01. Januar 2019 Bußgeldstrafen anfallen, die leicht vermieden werden können.